Ein Winterurlaub im Schnee ist für viele Menschen das Highlight des Jahres. Doch wer in Österreich unterwegs ist, muss vor allem im Winter einige Dinge beachten. Hier gilt es Fragen zu beantworten wie: Besteht in Österreich eine Winterreifenpflicht? Und wenn ja, wann? Welche Profiltiefe brauchen Sie, und sind Schneeketten ebenfalls Pflicht? Hier finden Sie die Antworten!

Winterräder

Gibt es eine Winterreifenpflicht in Österreich?

In Österreich besteht eine sogenannte „Winterausrüstungspflicht“, d. h. bei winterlichen Fahrverhältnissen wie Schnee, Eis und Schneematsch müssen alle vier Räder mit Winterreifen ausgestattet sein. Diese Vorschrift gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen. Als Alternative können Schneeketten verwendet werden (siehe unten).

Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen unabhängig von den Fahrbedingungen von November bis Mitte April mit Winterreifen ausgestattet sein. Das Fahrzeug muss mindestens auf den Rädern einer der Antriebsachsen Winterreifen haben, auch wenn die Straße schnee- und eisfrei ist. Zu dieser Vorschrift gibt es keine Alternativen; außerdem müssen Schneeketten für mindestens zwei der Antriebsräder mitgeführt werden.

Winterreifen sind für gebremste und ungebremste Anhänger nicht vorgeschrieben. Es ist jedoch sinnvoll, den Wohnwagen mit Winterreifen auszustatten, wenn Sie bei winterlichen Verhältnissen durch Österreich reisen.

Wie lange und ab wann ist Winterreifenpflicht in Österreich?

Die Reifenpflicht Österreich für Winterbereifung gilt vom 1. November bis zum 15. April. Der gleiche Zeitraum gilt auch für die Schneekettenpflicht.

Gesetzliche Vorschriften zum Reifentyp und zur Profiltiefe

Reifen, die mit M+S, M&S, M.S., M/S oder M-S gekennzeichnet sind, gelten als Winterreifen. Wenn die Reifen mit einer Schneeflocke gekennzeichnet sind, ist der Reifen nur dann zulässig, wenn die Schneeflocke von der Kennzeichnung "M+S" begleitet wird. Außerdem müssen die Reifen die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe von mindestens 4 mm (Radialreifen) und 5 mm (Diagonalreifen) aufweisen.

Winterreifen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen ebenfalls die M+S-Kennzeichnung tragen und benötigen eine Mindestprofiltiefe von 5 mm (Radialreifen) und 6 mm (Diagonalreifen). Wenn Sie eine Antriebsachse mit Zwillingsreifen haben, müssen Sie an allen vier Rädern Winterreifen haben.

Gehen Sie auf Nummer sicher - verwenden Sie bei Fahrten durch alpine Regionen immer Winterreifen. So vermeiden Sie nicht nur die teilweise empfindlichen Strafen bei Nichtbeachtung (mehr dazu gleich), sondern auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug und ein unvorhergesehenes Ende Ihres schönen Winterurlaubs.

Wann sind Schneeketten in Österreich erforderlich?

Es wird dringend empfohlen, in den Wintermonaten nur mit geeigneten Winterreifen in oder durch Österreich zu fahren. Schneeketten können auf Sommerreifen montiert werden, wenn Winterreifen nicht in Frage kommen. Bei Schnee oder Eis auf der Straße gilt die Schneekettenpflicht, die Ketten müssen an mindestens zwei Antriebsrädern angebracht werden.

Schneeketten dürfen jedoch nur verwendet werden, wenn eine durchgehende, dichte Schnee- oder Eisschicht auf der Straße liegt. Bei anderen winterlichen Verhältnissen dürfen Sie nicht ohne Winterreifen und nicht mit Schneeketten weiterfahren. Das Auto muss also stehen bleiben.

Schneeketten

Wichtig zu wissen: Es gibt in Österreich ein spezielles Verkehrszeichen, welches darauf hinweist, dass bei einer Eis- oder Schneeschicht Schneeketten erforderlich sind.

Eine zusätzliche Schneekettenpflicht besteht für alle Fahrzeuge und gilt überall dort, wo das „Schneekettenzeichen 268“ dies vorschreibt. Die Schneekettenpflicht gilt auch für Fahrzeuge mit Winterreifen, Spikes oder Allradantrieb. Ausnahmen werden durch zusätzliche Beschilderung kenntlich gemacht.

Zusätzliche Tipps und Vorschriften zur Schneekettenpflicht in Österreich:

  • In Österreich sind nur Schneeketten erlaubt, die der ÖNORM V5117 oder V5119 entsprechen sowie EU-zugelassene Schneeketten.
  • Ihre Fahrgeschwindigkeit muss den Vorgaben des Schneekettenherstellers angepasst werden. Fahren Sie nie schneller als 50 km/h. Bedenken Sie auch, dass sich der Bremsweg stark verlängert.
  • Eine generelle Schneekettenpflicht gilt in Österreich für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen. Zwischen dem 1. November und dem 15. April müssen Schneeketten für mindestens zwei Antriebsräder mitgeführt werden.

Gibt es Geldstrafen bei Nichteinhaltung der Vorschriften?

Die Nichteinhaltung der Schneekettenpflicht kann insbesondere in Österreich mit hohen Geldstrafen geahndet werden. Wenn die Nichteinhaltung zu einem Unfall führt, können die Geldstrafen bis zu 5.000 Euro betragen. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt werden, während Sie in der Zeit, in der Winterreifen vorgeschrieben sind, bei „winterlichen Verhältnissen“ mit Sommerreifen unterwegs sind, kehrt sich die Beweislast um. Sie müssen in diesem Fall beweisen, dass sich der Unfall in gleicher Weise ereignet hätte, wenn Sie Winterreifen benutzt hätten. Außerdem kann der Versicherungsschutz gefährdet sein, wenn die Reifen nicht an winterliche Verhältnisse angepasst sind. Winterreifen und Schneeketten sind bei Fahrten in Alpenregionen wie Österreich daher immer zu empfehlen.

Achtung Touristen: Wenn Sie Ihr Fahrzeug in Österreich in der Wintersaison ohne die vorgeschriebene Bereifung bzw. ohne Schneeketten bewegen und von der Polizei angehalten werden, kann diese Ihr Fahrzeug stilllegen. Eine Weiterfahrt ist dann erst wieder möglich, wenn Sie die Bereifung geändert oder sich Schneeketten vor Ort besorgt haben. Damit die Urlaubsreise im Winter nicht so abrupt endet, sollten Sie unbedingt entsprechend vorsorgen und sich auf die Winterreifenpflicht Österreich bzw. die Schneekettenpflicht einrichten.

Informieren Sie sich auch unbedingt zum Faktor „Wie lange ist Winterreifenpflicht in Österreich?“. Da sich diese bis weit ins Frühjahr hineinzieht, vergessen viele Urlauber die entsprechenden Bestimmungen, wenn sie ihren Frühlingsurlaub in Österreich planen.

Fazit

Ähnlich wie in Deutschland gelten auch in Österreich klare gesetzliche Bestimmungen zur Winterreifenpflicht und zum Gebrauch von Schneeketten. Und da Österreich ein Alpenland ist, sind die Regularien hier sogar noch etwas schärfer ausgelegt wie in Deutschland. Das Ganze hat natürlich seinen Sinn – wer einmal mit Sommerreifen und ohne Schneeketten im Winter in den Alpen unterwegs war, der weiß, dass dieses Unterfangen lebensgefährlich sein kann. So weit sollten Sie es keinesfalls kommen lassen! Beachten Sie daher die Winterreifenpflicht in Österreich und sorgen Sie entsprechend vor.